Die Basis-Rente für Kluge
Die Rürup- oder Basisrente beruht auf dem Gedanken einer lebenslang zu zahlenden Rente, die individuell nach Ihren Wünschen ausgestaltet werden kann. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen, ist aber kapital gedeckt und nicht umlagefinanziert.
Die Vorteile auf einem Blick
- Aufbau der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile überVorsorgeaufwendungen);
- Das Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt;
- Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden;
- Die Beiträge werden gestaffelt steuerlich geltend gemacht;
- Keine Günstigerprüfung mehr.
Ansparphase + Rentenphase
Während der Ansparphase können Ledige jährlich bis zu 20.000 Euro und Verheiratete bis zu 40.000 Euro ansparen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge beträgt in diesem Jahr 64 Prozent und steigt stufenweise bis in das Jahr 2025 auf 100 Prozent. Die Rentenleistungen sind dagegen bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig.
Hinterbliebene
Eine Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, d.h. im Todesfall verfällt das Vermögen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigen Kinder auszustatten. Das gilt nicht für Paare die verpartnert sind. Wir empfehlen daher, eine separate Absicherung in beliebiger Höhe bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen.
Steuerberechnung für eine Basis-Rente
Tarif/ Basisrente
Beginn
2007
Geschl., Alter
Männlich, 45 Jahre
Laufzeit
20 Jahre
Beitragszahlung
20 Jahre
90.000 EUR Bruttojahreseinkommen
3.000 EUR jährliche private Vorsorgeaufwendungen
6.000 EUR jährliche Krankenvorsorgeaufwendungen
81.288 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
Berücksichtigung der Kirchensteuer (9%)
Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags
Jahr
Beitragsaufwand
Steuerersparnis
Nettoaufwand
2007
20.000 €
5.503 €
14.497 €
2008
20.000 €
5.668 €
14.332 €
2009
20.000 €
5.833 €
14.167 €
2010
20.000 €
5.998 €
14.002 €
2015
20.000 €
6.884 €
13.116 €
2020
20.000 €
7.799 €
12.201 €
2025
20.000 €
8.612 €
11.388 €
2026
20.000 €
8.612 €
11.388 €
Gesamt
400.000 €
142.899 €
257.101 €
Bei einem jährlichen Beitrag von 20.000,00 EUR beträgt der durchschnittliche Nettoaufwand nach Steuern 12.856,00 EUR.
Der Berechnung der Steuerersparnis liegen die obigen Vorgaben (zu versteuerndes Jahreseinkommen, Steuertabelle, etc.) sowie die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 2007 zugrunde. Die Berechnungen sollen nur einer groben Orientierung dienen - rechtsverbindlich sind allein die Berechnungen der zuständigen Steuer-behörden.