Die Basis-Rente für Kluge

 

 

 

Die Rürup- oder Basisrente beruht auf dem Gedanken  einer lebenslang zu zahlenden Rente, die individuell nach Ihren Wünschen ausgestaltet werden kann. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen, ist aber kapital gedeckt und nicht umlagefinanziert.

 

 

Die Vorteile auf einem Blick

 

- Aufbau der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile überVorsorgeaufwendungen);

 

- Das Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von   Vermögen unberücksichtigt;

 

- Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil  gepfändet werden;

 

- Die Beiträge werden gestaffelt steuerlich geltend gemacht;

 

- Keine Günstigerprüfung mehr.

 

 

Ansparphase + Rentenphase

 

Während der Ansparphase können Ledige jährlich bis zu 20.000 Euro und Verheiratete bis zu 40.000 Euro ansparen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge beträgt in diesem Jahr 64 Prozent und steigt stufenweise bis in das Jahr 2025 auf 100 Prozent. Die Rentenleistungen sind dagegen bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. 

  

 

Hinterbliebene

 

Eine Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, d.h. im Todesfall verfällt das Vermögen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigen Kinder auszustatten. Das gilt nicht für Paare die verpartnert sind. Wir empfehlen daher, eine separate Absicherung in beliebiger Höhe bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen.

 

 

 Extras 

 

Unsere Bausteine

 

 

Steuerberechnung für eine Basis-Rente

 

 

 

 

 

 

 

 

Tarif/ Basisrente

 

Beginn

2007

Geschl., Alter

Männlich, 45 Jahre

Laufzeit

20 Jahre

 

 

Beitragszahlung

20 Jahre

 

 

90.000 EUR Bruttojahreseinkommen

3.000 EUR jährliche private Vorsorgeaufwendungen

6.000 EUR jährliche Krankenvorsorgeaufwendungen

81.288 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen

Berücksichtigung der Kirchensteuer (9%)

Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags

 

 

Jahr

Beitragsaufwand

Steuerersparnis

Nettoaufwand

2007

20.000 €

5.503 €

14.497 €

2008

20.000 €

5.668 €

14.332 €

2009

20.000 €

5.833 €

14.167 €

2010

20.000 €

5.998 €

14.002 €

2015

20.000 €

6.884 €

13.116 €

2020

20.000 €

7.799 €

12.201 €

2025

20.000 €

8.612 €

11.388 €

2026

20.000 €

8.612 €

11.388 €

Gesamt

400.000 €

142.899 €

257.101 €

 

 

Bei einem jährlichen Beitrag von 20.000,00 EUR beträgt der durchschnittliche Nettoaufwand nach Steuern 12.856,00 EUR.

 

 

Der Berechnung der Steuerersparnis liegen die obigen Vorgaben (zu versteuerndes Jahreseinkommen, Steuertabelle, etc.) sowie die Vorschriften des Einkommensteuer­gesetzes 2007 zugrunde. Die Berechnungen sollen nur einer groben Orientierung dienen - rechtsverbindlich sind allein die Berechnungen der zuständigen Steuer-behörden.

 

 

 Extras

 

Unsere Bausteine